Datenschutzerklärung für die Not-Homepage der Stadtverwaltung Arnsberg

Datenverantwortlicher
Bürgermeister Ralf Paul Bittner
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Tel.: 02932 201-1246

E-Mail: buergermeister@stadtverwaltung-arnsberg.de

Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Arnsberg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Tel.: 02932 201-1809

E-Mail: datenschutz@stadtverwaltung-arnsberg.de

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Nordrhein-Westfälischen Datenschutzgesetzes (DSG NRW).

Wenn Sie diese Website benutzen, werden ggf. verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise Ihres Namens, Ihrer Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Stadt Arnsberg geltenden bundes- und landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise per Post, Fax oder durch persönliche Übergabe, an uns zu übermitteln.

Die Stadt Arnsberg geht mit personenbezogenen Daten sorgsam um. Sie werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

Die zu den nachfolgend beschriebenen Zwecken erhobenen Daten werden stets voneinander getrennt abgelegt. Sie werden nicht zusammengeführt oder abgeglichen.

Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Webseiten und der Implementierung neuer Technologien, um unseren Service für Sie zu verbessern, können auch Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese Erklärung regelmäßig durchzulesen.

Ihre Rechte als betroffene Person

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Stadt Arnsberg geltend machen können:

• Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 EU-DSGVO)

• Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 EU-DSGVO)

• Löschung nicht mehr benötigter Daten (Artikel 17 EU-DSGVO)

• Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 EU-DSGVO)

• Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 EU-DSGVO)

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls auch ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 EU-DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Arnsberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, zu.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 – 4
40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Rechtsgrundlage und Grundsätze der Verarbeitung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur auf der Grundlage eines formellen Gesetzes oder mit Einwilligung der betroffenen Person.

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a EU-DSGVO erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

In seltenen Fällen kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Die Datenverarbeitung erfolgt dann auf der Grundlage des Art. 6 Absatz Buchstabe d EU-DSGVO.

Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Verantwortlichen übertragen wurde, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Stadt Arnsberg oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient letztlich Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f EU-DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Bei allen Kontakten mit den Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel Antrags- und Genehmigungs-verfahren in deren Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden bei Bedarf separate Datenschutzerklärungen mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen im Kontext des jeweiligen Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Innerhalb der Stadtverwaltung Arnsberg erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese sich schriftlich auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet haben. Dies sind im wesentlichen Unternehmen aus den Bereichen IT-Dienstleistungen, Druckdienstleistungen, Beratung, Logistik, Inkasso und Telekommunikation.

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. zu deren Weitergabe wir nach dem Gesetz ggf. verpflichtet sind.

Die Stadt Arnsberg speichert und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten solange, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen und/oder vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Personenbezogene Daten, die wir auf der Grundlage von Einwilligungserklärungen erhalten haben, speichern wir solange, bis die Einwilligung abgelaufen ist oder von Ihnen widerrufen.

Antragsspezifische Löschfristen werden darüber hinaus im Kontext des jeweiligen Fachverfahrens beschrieben.

Besondere Informationen zur Nutzung unserer Website

Die Stadt Arnsberg bemüht sich, die Websites fehlerfrei und aktuell zu halten. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen ist jedoch ausgeschlossen. Dieses gilt auch für die Websites, auf die durch Hyperlink verwiesen wird. Die Stadt Arnsberg ist für den Inhalt von Websites, die über einen Hyperlink erreicht werden, nicht verantwortlich.

Die Stadt Arnsberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Stadt Arnsberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

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