Stadtbüro/Rentenstelle

Gute Nachrichten zum Start ins neue Jahr: Das Stadtbüro kann mittlerweile alle Aufgaben und Dienstleistungen für die Bürger und Bürgerinnen wieder anbieten!

Aber es gibt auch Änderungen ab dem 01.01.2024 – Der Reisepass wird teurer und der Kinder-Reisepass wird abgeschafft.

Nach zwei Monaten mit Einschränkungen durch den Cyberangriff gibt es derzeit ein sehr hohes Kundenaufkommen in den Stadtbüros. Dies kann zu Verzögerungen und längeren Wartezeiten führen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Aus organisatorischen Gründen bleiben die Stadtbüros in Hüsten und Oeventrop bis auf Weiteres geschlossen.
Für den Besuch ist aktuell eine vorherige Terminvereinbarung notwendig – entweder online

https://www.qtermin.de/stadt-arnsberg

oder telefonisch unter 02932 201-1922 zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten. Zudem können Sie uns per E-Mail stadtbuero@arnsberg.de oder per Fax 02932 201-1919 erreichen.

Die Rentenstelle erreichen Sie telefonisch unter 02932 201-1307 und unter 02932 201-1604.

Weitere Informationen zu Dienstleistungen im Stadtbüro Arnsberg und Neheim:

Abholung von Restabfall- und Laubsäcken:
Restabfallsäcke (70 Liter-Sack für Übermengen) sind gebührenpflichtig erhältlich. Sie können bar oder per EC-Cash bezahlen. Laubsäcke sind nicht mehr erhältlich.

Antragsannahme:
Anträge werden für andere Fachdienste der Stadt Arnsberg oder für andere Behörden angenommen und entsprechend weitergeleitet

An-, Um- und Abmeldungen:
An-, Um- und Abmeldungen können wieder regulär vorgenommen werden. Bei An- und Ummeldungen bringen Sie dazu ein korrekt ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung und Ihr aktuelles Ausweisdokument mit.

Antrag Gewerbezentralregister/Führungszeugnis
Der Antrag kann unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beantragt werden oder online mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweises direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=15EE08DD06B7CD13864F

Ausweis bzw. Passbeantragung:
Ausweise und Pässe können wieder regulär beantragt werden. Dazu müssen die Antragstellenden persönlich mit aktuellem Ausweisdokument erscheinen und ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) mitbringen. Bei der Beantragung eines Ausweisdokuments für Kinder ist ebenfalls ein persönliches Erscheinen der Kinder zusammen mit einer sorgeberechtigten Person erforderlich.

Kinder jeden Alters benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Ausweisdokument.

Ab 1.1.2024 kann für Kinder nur ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, können jedoch ab 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden. Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie die durchschnittliche Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen für die Erstellung von Pass- und Ausweisdokumenten durch die Bundesdruckerei, die ab der Beantragung bei uns läuft und beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein. Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente – und die Ihrer Kinder – und beantragen Sie neue Dokumente rechtzeitig bei uns im Stadtbüro.

Beglaubigungen:
Beglaubigungen können (außer von Personenstandsurkunden) vorgenommen werden. Dazu müssen die Antragstellenden das Originaldokument vorlegen.

Bewohnerparkausweise:
Bewohnerparkausweise kann unter Vorlage eines Ausweisdokuments und des KfZ-Scheins ausgestellt werden.

Einschaltung eID-Funktion des Personalausweises bzw. Aktivierung:
Die Einschaltung eID-Funktion des Personalausweises bzw. Aktivierung ist wieder möglich oder über den Link https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ kann online ein Rücksetzbrief beantragt werden.

Familienkarte:
Die Familienkarte bekommt jeder mit Hauptwohnsitz in Arnsberg gemeldete Erziehungsberechtigte mit mindestens einem Kind bis 18 Jahren auf Antrag.  Dazu müssen die Antragstellenden persönlich mit aktuellen Ausweisdokument erscheinen.

Fischereischeine:
Fischereischeine können bei Vorlage des alten Fischereischeins verlängert werden. Für die Erstausstellung müssen Antragstellende ein Foto, das Prüfungszeugnis und ein Ausweisdokument mitbringen.

Fundsachen:
Sie haben etwas gefunden oder verloren? Eine Fundsache können Sie abgeben oder telefonisch melden. Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich ebenfalls persönlich oder telefonisch bei uns erkundigen oder online unter https://www.e-fund.eu/auskunft.php?stpid=05958004.
Vielleicht können wir Ihnen helfen.

Hundean- und abmeldung:
Anträge für An- und Abmeldung von Hunden können ausgestellt und zur Weiterleitung ans Steuer- und Ordnungsamt entgegengenommen werden. Ebenso die Anträge für Hundesteuerermäßigung und – befreiung

Lebensbescheinigungen:
Lebensbescheinigungen können ausgestellt werden. Dazu müssen die Antragstellenden persönlich mit aktuellem Ausweisdokument erscheinen und die auszufüllende Bescheinigung mitbringen.

Meldebescheinigungen:
Meldebescheinigungen können wieder regulär ausgestellt werden. Dazu müssen die Antragstellenden persönlich mit aktuellen Ausweisdokument erscheinen.

Melderegisterauskünfte:
Melderegisterauskünfte sind wieder möglich. Allerdings wird die Aktualisierung des Melderegisters noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Schwerbehindertenparkausweis:
Für die Weiterleitung eines Antrages für einen Schwerbehindertenparkausweis benötigt die Antragstellen den (oder eine bevollmächtigte Person) folgende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Passbild, gültigen Ausweis, alter Parkausweis (falls bereits einer ausgestellt wurde).

Steueridentifikationsnummern:
Die Steueridentifikationsnummern wird uns wieder angezeigt. Beim Bundeszentralamt für Steuern BZSt können Sie online unter https://www.bzst.de die Steueridentifikationsnummer anfordern.

Untersuchungsberechtigungsschein:
Untersuchungsberechtigungsscheine können nach Vorlage eines Ausweisdokuments ausgestellt werden.
Sie können zudem online mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweises unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden.

(Urlaubs-)Rückkehrermeldungen:
Die Weiterleitung von (Urlaubs-)Rückkehrermeldungen von Bürgergeldbeziehern ans Jobcenter erfolgt bei einer persönlichen Vorsprache mit einem Ausweisdokument.

Wohnberechtigungsscheine:
Die Gebühr für die Wohnberechtigungsscheine kann bar oder per EC-Cash bezahlt werden.

Öffnungszeiten:

Stadtbüros Arnsberg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg
Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.15 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Samstag 9.00 – 12.00 Uhr

Stadtbüro Neheim, Lange Wende 6a, 59755 Arnsberg
Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.15 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Samstag 9.00 – 12.00 Uhr